7 Antworten zur Wohnflächenberechnung

Wie gross ist Ihre Wunschliegenschaft oder Ihr Verkaufsobjekt tatsächlich? In Inseraten und Exposées wirbeln Begriffe wie Brutto-, Netto-, Haupt- oder Geschosswohnfläche durcheinander. Exklusiv Immobilien bringt Klarheit.

Definition: Wohnfläche?

Vorweg: Nein, eine allgemeingültige Definition für Wohnfläche gibt es in der Schweiz leider nicht. Somit existieren keine Vereinheitlichung und keine Rechtsverbindlichkeit. Es ist also durchaus möglich, dass Äpfel als Birnen verkauft werden – und umgekehrt. Unser Tipp: Bei Unsicherheit fragen Sie nach und bitten Sie um eine Aufschlüsselung der Flächenangaben.

Was beinhaltet die Hauptnutzfläche?

Alle beheizten Räume gelten als Hauptnutzfläche. Dazu gehören Flächen, auf denen Küchen- und Badezimmermobiliar (Badewannen, Toiletten, Lavabos), Treppen, Cheminée, Abstellraum und Einbauschränke stehen. Nicht dazugehören aber Keller und Estriche sowie Aussenflächen wie Balkone oder Terrassen. Was ist mit dem Wintergarten? Kriterium: Ist er beheizt? Falls ja, dann rechnen Sie ihn ebenfalls zur Hauptnutzfläche.

Welches ist die Nettowohnfläche?

Ob Sie die Fläche nun Nettowohnfläche oder Hauptnutzfläche nennen, spielt keine Rolle. Gemeint ist meistens das Gleiche: beheizte Flächen. Der einzige Unterschied liegt in der Quelle der Definition. Das Bundesamt für Wohnungswesen regelt, was zu den Nettowohnflächen gehört. Die Schweizerische Ingenieur- und Architektenvereinigung SIA definiert die Hauptnutzfläche.

Wie berechnen Sie die Bruttowohnflächen?

Bruttowohnfläche = Nettowohnfläche + Querschnitte der Aussenwand

Sonstige Raumflächen wie Türen- und Fensternischen, die weniger als 1,5 Meter hoch sind, werden meistens nicht in die Wohnfläche inkludiert. Die Regelung diesbezüglich ist jedoch nicht einheitlich.

Welche entscheidende Rolle spielt die Raumhöhe?

Wie wird nun die Raumfläche mit Dachschräge berechnet? Leider gibt es dafür keine einheitliche, verbindliche Regelung. Oft gebräuchlich ist, dass eine Fläche erst ab einer Raumhöhe von 1,5 Metern als Wohnfläche ausgewiesen wird. In unseren Nachbarländern werden häufig Flächen mit einer Raumhöhe zwischen 1 und 1,99 Metern hälftig angerechnet. Um Missverständnissen vorzubeugen, sprechen Sie den Hausverkäufer oder den Makler explizit darauf an, welche Berechnungsart verwendet wurde.

Wie wird die Geschossfläche definiert?

Wenn Sie ein überdimensionales Schneidermassband nehmen und dieses um das Gebäude schlingen würden, erhalten Sie die Umrisse der Geschossfläche. Diese richtet sich nämlich nach den Aussenmassen des Gebäudes, multipliziert mit der Anzahl der Stockwerke. Die Geschossfläche oder Geschosswohnfläche wird manchmal herbeigezogen, um Beiträge wie Wasserabgaben etc. zu berechnen.

Was alles gehört zu Aussennutzungsflächen?

Alle Nutzungsflächen, die unbeheizt und wirklich outdoor sind, gehören zur Aussennutzungsfläche: Balkone, Terrassen, Aussenstellplätze, Garten, Teiche, Spielplätze, Grillstationen, Pergolas, unbeheizte Wintergärten, Loggias.

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