8 Antworten zum Abschluss der Immobilientransaktion

Der Käufer ist gefunden – wie geht es nun weiter?

Erfolgreicher Abschluss:

  • Kaufzusage & finanzielle Prüfung des Käufers
  • Anmeldung und Mithilfe beim Vertrag durch das Notariat
  • Koordination Notartermin

Das erste Gebot ist durchaus annehmbar. Soll ich den Verkaufspreis akzeptieren oder weitere Angebote abwarten?

Ist eine Immobilie frisch auf dem Markt und das erste Angebot okay, tendieren viele Besitzer dazu, dieses abzulehnen. Diese Denkweise à la «da kommt sicher noch ein besseres Angebot und die Makler wollen doch einfach nur schnell den Verkauf abschliessen» entpuppt sich in der Praxis oft als Falle. Denn meistens werden die Angebote nicht besser, je länger eine Immobilie auf dem Markt ist. Wir haben schon einige Male miterlebt, wie ein eigentlich gutes Angebot zu Beginn abgelehnt wurde und kein besseres nachkam, sodass die Immobilie ein Jahr später zu einem schlechteren Preis verkauft wurde.

Die Gebote für meine Immobilie gehen weit auseinander. Ist das normal?

Ja, das ist durchaus normal. Meistens ist auch eine gewisse Preisnachverhandlung möglich.

Ich möchte gerne ein Gebot annehmen und an die Interessenten verkaufen. Was geschieht nun?

Zuerst werden die potenziellen Käufer prüfen, ob eine Finanzierung wie gewünscht möglich ist. Wenn ja, unterzeichnen sie eine Kaufzusage und leisten eine Reservationszahlung.

Was ist eine Kaufzusage?

Das ist ein Vertrag zwischen der Käuferschaft und den bisherigen Immobilienbesitzern, ausgestellt von Exklusiv Immobilien. Darin sind die Personalien beider Parteien festgehalten, Details zu Objekt, Objektadresse, Verkaufspreis, Reservationsgebühr, Beurkundung, Besitzantritt, Grundbuch- und Notariatsgebühren, Grundstückgewinnsteuer, Übergabe.

Wenn der Verkauf nicht zustande kommt, was geschieht mit der Reservationszahlung?

Diese Anzahlung der Käuferschaft wird nach Abzug einer Aufwandentschädigung für den Makler von 5’000 Franken innert 5 Tagen zurückbezahlt.

Wer muss bei der Beurkundung beim Notar anwesend sein?

Beide Parteien unterzeichnen auf dem Notariat die nötigen Unterlagen für die Handänderung der Immobilie. Dafür ist die persönliche Anwesenheit beider Parteien oder deren gesetzlichen Vertreter zwingend nötig. Der zuständige Immobilienberater wird den Termin und die notwendigen Unterlagen für Sie organisieren und begleitet Sie gerne auch aufs Notariat.

Wer zahlt die Grundbuch- und Notariatsgebühren?

Diese Gebühren werden normalerweise von der Käufer- und Verkäuferschaft je zur Hälfte übernommen. Weitere Informationen zu Gebühren finden Sie HIER.

Wie erhalte ich mein Geld aus der Immobilientransaktion?

Spätestens am Tag der Beurkundung beim Notar übergibt die Käuferschaft ein unwiderrufliches Zahlungsversprechen einer Bank, einer Versicherungsgesellschaft oder einer Pensionskasse mit Sitz in der Schweiz zugunsten der Immobilienverkäufer. Darin verpflichten sich die Aussteller zur vertragsgemässen Bezahlung des in der Kaufzusage vereinbarten Kaufpreises.

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